Anerkennung einer Schwerbehinderung
Anerkennung einer Schwerbehinderung
Das habe ich im Internet gefunden:
Feststellung einer Behinderung i.S. des SGB IX
Wegen MCS kann in Deutschland seit 1997 eine Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellt werden. Der Ärztliche Sachverständigenrat Versorgungsmedizin hat für die Begutachtung im Jahr 2008 folgenden Wortlaut empfohlen: "Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome"... Das bisher im Text enthaltene Wort "Somatisierungssyndrome" wurde demnach gestrichen und für ähnliche Syndrome kann jetzt ebenfalls eine Behinderung festgestellt werden. Diese seit 2008 anzuwendende Empfehlung ist mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung am 1.3.2010 als für die Gerichte verbindliches normatives Recht inkraft getreten (BGBl. 2010, 249). Der Bundesrat hat zugestimmt.
Feststellung einer Behinderung i.S. des SGB IX
Wegen MCS kann in Deutschland seit 1997 eine Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellt werden. Der Ärztliche Sachverständigenrat Versorgungsmedizin hat für die Begutachtung im Jahr 2008 folgenden Wortlaut empfohlen: "Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome"... Das bisher im Text enthaltene Wort "Somatisierungssyndrome" wurde demnach gestrichen und für ähnliche Syndrome kann jetzt ebenfalls eine Behinderung festgestellt werden. Diese seit 2008 anzuwendende Empfehlung ist mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung am 1.3.2010 als für die Gerichte verbindliches normatives Recht inkraft getreten (BGBl. 2010, 249). Der Bundesrat hat zugestimmt.
Re: 5. Anerkennung einer Schwerbehinderung
siehe auch hier im Forum "Helfer und Ratgeber" -> Kapitel 13 viewtopic.php?f=52&t=140
Re: 5. Anerkennung einer Schwerbehinderung
Auszug zur "Kleinen Anfrage" im Landtag Baden Württemberg bzgl. MCS (2014):
Antwort (Pkt. 5): "Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Allgemein kann allerdings ausgeführt werden, dass nach den für die Beurteilung im Schwerbehindertenrecht bundeseinheitlich anzuwendenden Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinischen Verordnung) das Multiple Chemical Sensitivity Syndrom (MCS) jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen zu beurteilen ist. Bei der Beurteilung von „Umwelterkrankungen“ kommt es stets auf die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen an. Bei Krankheitsbildern, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, kommen als Vergleichsmaßstab beispielsweise psychovegetative oder psychische Störungen mit Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht. Dementsprechend wird das Multiple Chemical Sensitivity Syndrom
- mit leichtgradiger Einschränkung im täglichen Leben mit einem GdB von 0 bis 20,
- mit mittelgradiger Einschränkung im täglichen Leben mit einem GdB von 30 bis 40 und
- mit hochgradiger Einschränkung im täglichen Leben mit einem GdB von 50 bis 100 bewertet."
Quelle und das gesamte Dokument zum Nachlesen: https://www.landtag-bw.de/files/live/si ... 6229_D.pdf
Das Problem ist die korrekte Einschätzung der Einschränkungen. Daher ist eine aussagekräftige Schilderung bei der Antragstellung und Unterstützung durch geeignete Unterlagen so wichtig. Tipps hierzu: siehe vorstehenden Forenbeitrag / Verlinkung!
https://versorgungsmedizinische-grundsa ... 20MCS.html
Wie hoch ist die Anerkennungsrate bei Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben?
Antwort (Pkt. 5): "Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Allgemein kann allerdings ausgeführt werden, dass nach den für die Beurteilung im Schwerbehindertenrecht bundeseinheitlich anzuwendenden Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinischen Verordnung) das Multiple Chemical Sensitivity Syndrom (MCS) jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen zu beurteilen ist. Bei der Beurteilung von „Umwelterkrankungen“ kommt es stets auf die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen an. Bei Krankheitsbildern, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, kommen als Vergleichsmaßstab beispielsweise psychovegetative oder psychische Störungen mit Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht. Dementsprechend wird das Multiple Chemical Sensitivity Syndrom
- mit leichtgradiger Einschränkung im täglichen Leben mit einem GdB von 0 bis 20,
- mit mittelgradiger Einschränkung im täglichen Leben mit einem GdB von 30 bis 40 und
- mit hochgradiger Einschränkung im täglichen Leben mit einem GdB von 50 bis 100 bewertet."
Quelle und das gesamte Dokument zum Nachlesen: https://www.landtag-bw.de/files/live/si ... 6229_D.pdf
Das Problem ist die korrekte Einschätzung der Einschränkungen. Daher ist eine aussagekräftige Schilderung bei der Antragstellung und Unterstützung durch geeignete Unterlagen so wichtig. Tipps hierzu: siehe vorstehenden Forenbeitrag / Verlinkung!
Der Betroffenen wurde gerichtlich die beantragte GdB-Erhöhung auf 70 zugesprochen. Hier zum Nachlesen:Die infolge einer Multiplen Chemikaliensensibilität bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen sind nicht ausschließlich anhand der VMG-Vorgaben für psychische Leiden zu bewerten. Vielmehr richtet sich die Bewertung nach den vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen im jeweiligen Funktionssystem. So können auch die Bewertungen für das Funktionssystem "Verdauung" oder "Atmung" entsprechend herangezogen werden. So das Sozialgericht Bremen 19. Kammer im Urteil vom 02.04.2019 / S 19 SB 145/16
https://versorgungsmedizinische-grundsa ... 20MCS.html
Re: 5. Anerkennung einer Schwerbehinderung
Hallo, es hat zwar gedauert, ein halbes Jahr von Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderung wegen MCS, FMS, aber nun ist mir ein GDB von 50 % weshalb mir auch ein Behinderten Ausweis zusteht, bewilligt worden.
Tatsächliche Vorteile bringt mir dies nun nicht, aber immerhin sind diese Krankheiten somit als Schwerbehinderung dokumentiert.
Ich gehe auch nicht zu allen möglichen Ärzten, bin nur gelegentlich bei meiner Hausärztin, die das Krankheitsbild versteht und mir die größtmögliche Rücksichtnahme und Hilfe zukommen lässt, obwohl ich keinerlei allopathische Medizin mehr vertrage und mich größtenteils selbst behandle.
Es liegt auch noch ein älteres Attest eines Umweltmediziners vor, der mir hochgradige MCS bescheinigt.
Das Amt für Behinderten Rechte, früher Versorgungsamt wollte weitere Fachärztliche Untersuchungen, ich lehnte aber jedwede Begutachtung ab, da mich der Stress und das nicht MCS gerechte Setting weiter schädigen würden und habe mich auch beim VDK eingeschrieben und das Amt davon in Kenntnis gesetzt.
Zwar finde ich persönlich für die extremen Einschränkungen, denen ich als an MCS/FMS erkrankte Person ausgesetzt bin, 50 % GDB zu wenig, bin aber erstmal nervlich nun nicht in der Lage das Widerspruchsverfahren mit Hilfe des VDK im Rahmen der gesetzlichen Frist von 4 Wochen auf zu nehmen.
Allerdings kann ich ja aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt eine Erhöhung des GDB erneut beantragen und erhole mich nun erstmal von dieser Auseinandersetzung mit dem Amt .
Ich würde mich freuen, hier auch von euren Erfahrungen zu hören, einen Behinderten Ausweis zu erlangen oder hoffe, daß ich euch ermutigen konnte, es auch in Angriff zu nehmen.
Liebe Grüße, B.
Tatsächliche Vorteile bringt mir dies nun nicht, aber immerhin sind diese Krankheiten somit als Schwerbehinderung dokumentiert.
Ich gehe auch nicht zu allen möglichen Ärzten, bin nur gelegentlich bei meiner Hausärztin, die das Krankheitsbild versteht und mir die größtmögliche Rücksichtnahme und Hilfe zukommen lässt, obwohl ich keinerlei allopathische Medizin mehr vertrage und mich größtenteils selbst behandle.
Es liegt auch noch ein älteres Attest eines Umweltmediziners vor, der mir hochgradige MCS bescheinigt.
Das Amt für Behinderten Rechte, früher Versorgungsamt wollte weitere Fachärztliche Untersuchungen, ich lehnte aber jedwede Begutachtung ab, da mich der Stress und das nicht MCS gerechte Setting weiter schädigen würden und habe mich auch beim VDK eingeschrieben und das Amt davon in Kenntnis gesetzt.
Zwar finde ich persönlich für die extremen Einschränkungen, denen ich als an MCS/FMS erkrankte Person ausgesetzt bin, 50 % GDB zu wenig, bin aber erstmal nervlich nun nicht in der Lage das Widerspruchsverfahren mit Hilfe des VDK im Rahmen der gesetzlichen Frist von 4 Wochen auf zu nehmen.
Allerdings kann ich ja aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt eine Erhöhung des GDB erneut beantragen und erhole mich nun erstmal von dieser Auseinandersetzung mit dem Amt .
Ich würde mich freuen, hier auch von euren Erfahrungen zu hören, einen Behinderten Ausweis zu erlangen oder hoffe, daß ich euch ermutigen konnte, es auch in Angriff zu nehmen.
Liebe Grüße, B.
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