UBA zu Verbraucher-Informationsrecht
Verfasst: So 3. Nov 2019, 10:06
Wo erhält der Verbraucher Informationen über die Zusammensetzung eines Wasch- und Reinigungsmittels?
Der Hersteller ist nach EG-Detergenzienverordnung verpflichtet auf einer Internetseite alle Inhaltsstoffe seines Produktes zu veröffentlichen. Die Angabe der Inhaltsstoffe erfolgt geordnet nach Größe des Gewichtsanteils im sogenannten INCI-Code (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe).
Quelle: Umweltbundesamt. Hier geht`s zum entsprechenden Online-Artikel: https://www.umweltbundesamt.de/themen/c ... textpart-1
Der Hersteller ist nach EG-Detergenzienverordnung verpflichtet auf einer Internetseite alle Inhaltsstoffe seines Produktes zu veröffentlichen. Die Angabe der Inhaltsstoffe erfolgt geordnet nach Größe des Gewichtsanteils im sogenannten INCI-Code (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe).
Quelle: Umweltbundesamt. Hier geht`s zum entsprechenden Online-Artikel: https://www.umweltbundesamt.de/themen/c ... textpart-1