UBA zu Verbraucher-Informationsrecht

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Muse
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Registriert: Fr 11. Jan 2019, 13:55

UBA zu Verbraucher-Informationsrecht

Beitrag von Muse »

Wo erhält der Verbraucher Informationen über die Zusammensetzung eines Wasch- und Reinigungsmittels?
Der Hersteller ist nach EG-Detergenzienverordnung verpflichtet auf einer Internetseite alle Inhaltsstoffe seines Produktes zu veröffentlichen. Die Angabe der Inhaltsstoffe erfolgt geordnet nach Größe des Gewichtsanteils im sogenannten INCI-Code (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe).
Quelle: Umweltbundesamt. Hier geht`s zum entsprechenden Online-Artikel: https://www.umweltbundesamt.de/themen/c ... textpart-1
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