5.1.1.4 Rechtliches rund um den Assistenzhund
Verfasst: Di 14. Feb 2017, 19:19
Zutrittsrechte von Assistenzhunden:
- Ein Assistenzhund gilt nicht als "Hund", sondern als "Hilfsmittel" und hat darum andere Rechte als "normale" Hunde.
- Geschäfte, in denen Assistenzhunde Zutritt haben:
Für Deutschland: https://www.assistenz-hunde.info/hier-w ... einkaufen/
Für die Schweiz: https://www.swisshelpdogs.ch/hier-willkommen/einkaufen/
Stand: 01.09.2017
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Dies ist der Startpost.
Dieser Post soll in Zukunft eine Zusammenfassung dessen enthalten, was bis zu einem bestimmten Datum (Stand:______________) geschrieben wurde.
Du kannst jederzeit zu diesem Thema recherchieren und/oder eine Zusammenfassung erstellen. Damit bist du uns - allen Betroffenen und ihren Angehörigen - eine große Hilfe.
Bitte schicke deine Zusammenfassung an einen der Admins. Dieser wird sie dann hier einstellen.
Danke.
- Ein Assistenzhund gilt nicht als "Hund", sondern als "Hilfsmittel" und hat darum andere Rechte als "normale" Hunde.
- Geschäfte, in denen Assistenzhunde Zutritt haben:
Für Deutschland: https://www.assistenz-hunde.info/hier-w ... einkaufen/
Für die Schweiz: https://www.swisshelpdogs.ch/hier-willkommen/einkaufen/
Stand: 01.09.2017
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