5.1.1.4 Rechtliches rund um den Assistenzhund

Antworten
Benutzeravatar
Isidora Paddepüh
Administrator(in)
Administrator(in)
Beiträge: 503
Registriert: Fr 1. Mär 2013, 16:02

5.1.1.4 Rechtliches rund um den Assistenzhund

Beitrag von Isidora Paddepüh »

Zutrittsrechte von Assistenzhunden:

- Ein Assistenzhund gilt nicht als "Hund", sondern als "Hilfsmittel" und hat darum andere Rechte als "normale" Hunde.

- Geschäfte, in denen Assistenzhunde Zutritt haben:
Für Deutschland: https://www.assistenz-hunde.info/hier-w ... einkaufen/
Für die Schweiz: https://www.swisshelpdogs.ch/hier-willkommen/einkaufen/

Zutritt von Assistenzhunden erlaubt.pdf
(1.43 MiB) 350-mal heruntergeladen
Stand: 01.09.2017
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dies ist der Startpost.

Dieser Post soll in Zukunft eine Zusammenfassung dessen enthalten, was bis zu einem bestimmten Datum (Stand:______________) geschrieben wurde.

Du kannst jederzeit zu diesem Thema recherchieren und/oder eine Zusammenfassung erstellen. Damit bist du uns - allen Betroffenen und ihren Angehörigen - eine große Hilfe.

Bitte schicke deine Zusammenfassung an einen der Admins. Dieser wird sie dann hier einstellen.

Danke.
Benutzeravatar
Isidora Paddepüh
Administrator(in)
Administrator(in)
Beiträge: 503
Registriert: Fr 1. Mär 2013, 16:02

Re: 5.1.1.4 Rechtliches rund um den Assistenzhund

Beitrag von Isidora Paddepüh »

Gefunden bei Facebook:

Ein Hilfsmittel ist ein Hilfsmittel - und das hat man nicht zum Spaß!

Es wird bezüglich der Mitnahme von Assistenzhunden ja immer mal wieder fürchterlich viel um nichts diskutiert.
Wirklich erschreckend dabei finde ich, daß ein großer Teil ausgerechnet der Betroffenen selbst nicht zu verstehen scheint, was der entscheidende Unterschied zwischen irgendeinem Haustier und einem Assistenzhund ist und es tatsächlich Leute gibt, die einen Vergleich zwischen einem Assistenzhund und einem Rollstuhl übertrieben finden.

Es ist auch völlig gleichgültig, ob ein Führhundhalter nun sehende Begleitung hat oder nicht, ein Mensch, der auf ein Hilfsmittel angewiesen ist, kann und darf sich das Hilfsmittel seiner Wahl selbst aussuchen und kann und darf auch selbst entscheiden, wann und wo er es nutzen möchte.

Einen Führhundhalter auf seine sehende Begleitung zu verweisen ist in etwa damit vergleichbar, einem verheirateten Blinden ein Vorlesesystem zu verweigern mit dem Hinnweis, sein Ehepartner könne ihm ja immerhin die Informationen aus Büchern/Zeitung/Internet vorlesen... schon mal drüber nachgedacht?

Bei anderen Assistenzhunden ist es erst recht nicht zulässig, den Zutritt zu verwehren mit dem Hinweis, irgendwelche Mitarbeiter könnten ja solange die Unterstützung übernehmen - genau das kann nämlich insbesondere bei PTBS-Assistenzhunden und Hypohunden ganz sicher niemand. Davon mal abgesehen kommt es schon überhaupt nicht in Frage, einen Assistenzhund "solange irgendwo draußen anzubinden".

Auch die Frage z.B. danach, was in einer Badeordnung oder einer beliebigen anderen Regularie über Hunde steht, stellt sich nicht, auch dann nicht, wenn Führ- oder Assistenzhunde nicht als Ausnahme aufgeführt sind. Warum nicht? Ganz einfach:

Vorschriften und Regularien, die für Hunde allgemein gelten, finden bei Assistenzhunden aufgrund ihres Status als erforderliches Hilfsmitttel (Medizinprodukt im Sinne von § 3 MPG) ganz generell nur in extrem seltenen, ganz besonders begründeten Ausnahmefällen eine Anwendung.

Warum wohl dürfen Assistenzhunde in Arztpraxen, Kliniken und Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels etc., in denen für normale Familienhunde sonst der Zutritt verboten ist? Aus welchem Grund werden Assistenzhunde im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gemäß § 145 SGB IX kostenfrei befördert, während für alle anderen Hunde ein Fahrschein zu lösen ist? Warum wohl müssen Assistenzhunde gemäß europäischer Rechtsnormen bei Flugreichen kostenfrei in der Kabine befördert werden, während normale Familienhunde kostenpflichtig in speziellen Boxen im Frachtraum reisen müssen? Hat dazu vielleicht jemand eine Idee?

Deshalb dürfen Assistenzhunde selbstverständlich auch an Strände, in Freibäder, auf Kinderspielplätze und überall sonstwo hin, wo andere Hunde im Alltag möglicherweise verboten sind - und ich verstehe beim besten Willen nicht, was es da immer wieder groß zu diskutieren gibt.

Das ist geltendes Recht und wenn uns das jemand nicht zugestehen möchte, dann muß das ohne Wenn und Aber und in der gebotenen Konsequenz auch durchgesetzt werden, sonst hört das mit den Diskriminierungen niemals auf!

Und genau dafür setzen wir uns bei Lichtblicke e.V. - unter anderem - voll ein:

http://verein-lichtblicke.de/" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.facebook.com/verein.lichtblicke" onclick="window.open(this.href);return false;
Benutzeravatar
Isidora Paddepüh
Administrator(in)
Administrator(in)
Beiträge: 503
Registriert: Fr 1. Mär 2013, 16:02

Re: 5.1.1.4 Rechtliches rund um den Assistenzhund

Beitrag von Isidora Paddepüh »

Hier hat sich jemand die Mühe gemacht, viele Geschäfte anzuschreiben.

Die Ergebnisse - Stand 01.09.2017 - finden sich in der Datei im Anhang.

Es lohnt sich, auch auf dieser Seite direkt nachzuschauen, da die Links laufend aktualisiert werden.

Für Deutschland: https://www.assistenz-hunde.info/hier-w ... einkaufen/
Für die Schweiz: https://www.swisshelpdogs.ch/hier-willkommen/einkaufen/



Zutritt von Assistenzhunden erlaubt.pdf
(1.43 MiB) 399-mal heruntergeladen
Antworten

Erstelle einen Account oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen

Du musst Mitglied sein, um eine Antwort schreiben zu können

Einen Account erstellen

Du bist kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren
Es ist einfach und dauert nur eine Minute

Registrieren

Melde dich an

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste