Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wie immer zunächst unser Dank an alle, die unsere Petition gegen Falschbegutachtungen vom 01.10.2013 (I.3/16-P-2013-05710-00) bereits unterstützen.
Wir begrüßen insbesondere alle neuen Unterstützer, diesmal ganz besonders den Deutschen Berufsverband der Umweltmediziner (dbu)!
Der Vorstand des dbu befürwortet, „dass diese Petition in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene den zuständigen Gremien vorgelegt wird“ (s. Anhang).
Am 15.04.2015 hat das angekündigte erste Gespräch mit Vertretern der Ärztekammer Nordrhein im Haus der Ärztekammer in Düsseldorf in konstruktiver Atmosphäre stattgefunden. Über kontroverse Themen war ein offener Austausch möglich.
Auf Seiten der Ärztekammer waren beteiligt:
Dr. Dirk Schulenburg (Justitiar)
Dr. Alfred Janssen (Gutachten- und Sachverständigenwesen, Infektionsschutz)
Prof. Gerhard Wiesmüller (Gesundheitsamt Köln, Infektions- und Umwelthygiene)
Für die Patientenseite:
Andrea Rudolph
Christian Hohn
Frank Lepold (Deutscher Patientenschutzbund)
Dr. Walter Wortberg (Arzt für Allgemein-, Umwelt- und Tropenmedizin (i. R.))
Die beiden wichtigsten Ergebnisse wieder vorweg:
Die Ärztekammer Nordrhein hat:
- das „Positionspapier CFS“ von 2000 endgültig zurückgezogen.
Es ist bereits seit einigen Monaten nicht mehr über die Homepage der Ärztekammer aufrufbar.
- die Zusammenarbeit mit der General Reinsurance Aktiengesellschaft
(Gen Re) aufgekündigt.
Die Ausbildung von Ärzten zu sog. „medizinischen Sachverständigen cpu“ durch die „Gen Re Business School“ wird also nicht mehr von der Ärztekammer Nordrhein zertifiziert.
Beides gehörte zu den Kernforderungen unserer Petition und ist ein großer Erfolg, nicht nur für Umweltkranke, sondern für alle Patientinnen und Patienten.
Gegenstand der kontroversen Diskussion war:
- Die (Mit-)Verantwortung der Ärztekammer Nordrhein, sich an einer Änderung der grundsätzlichen Herangehensweise an Umweltkranke aktiv zu beteiligen,
also aus unserer Sicht:
dafür Sorge zu tragen, dass Menschen, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Umwelterkrankung geäußert wurde,
individuell / neutral / ergebnisoffen
ohne Vorverurteilung / (Gruppen-)Psychiatrisierung
untersucht / behandelt / begutachtet werden,
anders gesagt: eine Vorgehensweise in der Ärzteschaft durchzusetzen, die bei allen anderen Erkrankungen standardmäßig praktiziert wird, statt der heute üblichen negativen „Sonderbehandlung“ von Umweltkranken.
Daraus folgend: z.B. bei den Autoren der „Leitlinie Müdigkeit“* aktiv zu insistieren, dass die LL an den Stand der Wissenschaft angepasst wird.
(* Die „Leitlinie Müdigkeit“ wird von der Ärztekammer Nordrhein als Ersatz für das „Positionspapier CFS“ verwendet. Diese geht zwar erheblich differenzierter an die Thematik heran, als das „Positionspapier CFS“.
An konkreten Aussagen in der LL, zum Beispiel zum Thema „Amalgam“, wird aber auch deutlich, warum die „LL Müdigkeit“ in ihrer jetzigen Fassung keinen Bestand haben kann, da hier selbst altbekanntes Basiswissen Medizin keine Berücksichtigung findet. (s. Anhang)).
- Die Verantwortung der Ärztekammer für den Bereich Nordrhein, nicht-ordnungsgemäße Begutachtungen (unabhängig vom medizinischen Fachbereich) aktiv berufsrechtlich zu verfolgen und dies selbstverständlich auch bei Gerichtsgutachten.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 25 („Ärztliche Gutachten und Zeugnisse“) der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
(wörtlich identisch mit der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer):
„Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen.“
Eine Ausnahmeregelung, nach der diese Bestimmung ausgerechnet für Gerichtsgutachter nicht gelten sollte, existiert nicht.
In den zwei Stunden, die für das Gespräch zur Verfügung standen, konnte der gesamte Themenkomplex „Begutachtungen“ natürlich auch diesmal nicht ausdiskutiert werden. Wir haben deshalb eine Fortsetzung des kritischen Dialogs und der Zusammenarbeit vereinbart.
Als weitere wichtige Schwerpunkte sehen wir hierfür nach wie vor:
- eine „Conflict of Interest“ (COI)-Liste für Gutachter
- Kriterien für ordnungsgemäße Begutachtung im ärztlichen Berufsrecht
- die Teilhabe von Patientinnen und Patienten an berufsrechtlichen Verfahren (z.B. Recht auf Akteneinsicht)
- das Verhalten einzelner Gutachter (z.B. Kastrup)
An dieser Stelle fordern wir die Universität zu Köln auf, sich dem Beispiel der Ärztekammer Nordrhein anzuschließen und die Zusammenarbeit mit der GenRe AG aufzukündigen.
Ebenso appellieren wir an die jeweils zuständigen Gerichte, CPU-Gutachter nicht als gerichtliche Sachverständige zu akzeptieren.
Wie geht es weiter mit unserer Petition?
Das Petitionsverfahren ist zwar offiziell bis zu einem gewissen Grad abgeschlossen. Die Petition liegt aber immer noch dem Gesundheitsausschuss des Landtags NRW vor.
Um unseren Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, auch für mögliche weitere Gespräche im Landtag und mit der Ärztekammer, sammeln wir weitere Unterstützer!
Je mehr mitmachen, desto besser! Bitte informieren Sie deshalb auch andere Betroffene und weitere mögliche Unterstützer. Geben Sie diese Mail mit Anlagen weiter.
Die Petition und die aktuelle Unterstützerliste (Stand 20.05.2015) finden Sie im Anhang.
Wenn Sie die Petition unterstützen wollen, dann schicken Sie bitte wie bisher
eine Mail (zur Sicherheit parallel) an diese beiden Adressen:
ARMEDIA13@aol.com (Andrea Rudolph)
Chr.hohn@t-online.de (Christian Hohn)
mit folgendem Text:
“Ich unterstütze die Petition gegen Falschbegutachtungen vom 01.10.2013 an den Landtag NRW“.
Name, Vorname, Adresse
Bitte schreiben Sie auch direkt dazu, ob Sie im Namen einer Organisation unterzeichnen und ob wir Sie als Unterstützer auch in die öffentliche Liste eintragen dürfen oder ob Sie nur gegenüber dem Petitionsausschuss genannt werden wollen.
Wozu wird Ihre Adresse benötigt?
Ihre Adresse wird benötigt, damit der Petitionsausschuss die „Echtheit“ Ihrer Mail verifizieren kann, wie bei einer Unterschriftenaktion. Sie wird an niemanden sonst weitergegeben und auch von uns nicht weiter verwendet.
Warum Petitionsausschuss NRW und nicht Bundestag?
Bei Falschgutachten handelt es sich um Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht. Für die Ahndung solcher Verstöße ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig (in NRW gibt es ausnahmsweise zwei Kammern: Nordrhein und Westfalen-Lippe).
Für die Landes-Ärztekammern ist wiederum der Petitionsausschuss des jeweiligen Landes zuständig.
Wer kann die Petition unterstützen?
An den Petitionsausschuss NRW kann sich jeder wenden. Sie müssen nicht in NRW wohnen. Unterstützer aus anderen Bundesländern sind deshalb herzlich willkommen.
Was noch?
Unsere Petition ist auch im Internet zu finden u.a. auf der Homepage des Deutschen Patientenschutzbund http://www.dpsb.de" onclick="window.open(this.href);return false; im Bereich „Gutachten“ oder direkt über diesen Link http://www.dpsb.de/?cat=23" onclick="window.open(this.href);return false;.
Mit herzlichen Grüßen
Andrea Rudolph
Petition gegen Falschbegutachtungen vom 01.10.2013
Petition gegen Falschbegutachtungen vom 01.10.2013
Rundschreiben der Hauptverantwortlichen der Petition gegen Falschbegutachtungen vom 01.10.2013 (I.3/16-P-2013-05710-00)
Ein Herz kann brechen und schlägt doch weiter! aus Grüne Tomaten von Fannie Flagg - Gebrochene Herzen können nur ein einziges Mal wirklich brechen. Alles andere sind bloss Kratzer! aus Das Spiel des Engels von Carlos Ruiz Zafón
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